| Lohnverrechnung
Das Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht
ist von laufenden Neuerungen und gesetzlichen Änderungen
geprägt.
Vorbei sind die Zeiten in denen
Lohnverrechnungen mit der Eingabe von Mitarbeiterdaten in
ein Software-Programm gleichzusetzen war. Vielmehr sind
unter anderem Kollektivverträge sowie arbeits- und
sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Weiters sind die teilweise sehr komplexen
Jahreserklärungen im Bereich der Gebietskrankenkassen
sowie Stadtkassen und beim Finanzamt abzugeben und die
Lohnzettel für die Dienstnehmer mit Datenfernübertragung
an das Finanzamt zu übermitteln.
Gut, wenn man hier einen kompetenten und verlässlichen
Partner hat, der immer auf dem aktuellen Stand ist und
diese Anforderungen optimal erfüllt, wobei Sie das
Ausmaß der Inanspruchnahme unserer angebotenen
Leistungen selbst bestimmen können.
Auch bei den mehr oder weniger regelmäßig stattfindenden
Prüfungen der lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben
schätzen es unsere Klienten, wenn diese Prüfungen von
uns vorbereitet und (in der Regel in unseren
Räumlichkeiten) abgewickelt werden.
|