Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Ab 1.8.2020 wieder Umsatzsteuerpflicht für Schutzmasken


Die vorübergehende Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Schutzmasken auf 0 % endet mit Ablauf des 31.7.2020. Verkäufe von Schutzmasken unterliegen daher ab 1.8.2020 wieder einem Umsatzsteuersatz von 20 %. Wir empfehlen Ihnen daher, in Ihrem Kassensystem rechtzeitig Vorsorge zu treffen, damit die Schutzmasken ab 1.8.2020 wieder mit 20 % versteuert werden, also der Umsatzsteuersatz von 20 % beim Artikelstamm entsprechend hinterlegt wird.