Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/ab-1-8-2020-wieder-umsatzsteuerpflicht-fur-schutzmasken/ Export date: Thu Jan 23 3:02:14 2025 / +0000 GMT |
Ab 1.8.2020 wieder Umsatzsteuerpflicht für SchutzmaskenDie vorübergehende Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Schutzmasken auf 0 % endet mit Ablauf des 31.7.2020. Verkäufe von Schutzmasken unterliegen daher ab 1.8.2020 wieder einem Umsatzsteuersatz von 20 %. Wir empfehlen Ihnen daher, in Ihrem Kassensystem rechtzeitig Vorsorge zu treffen, damit die Schutzmasken ab 1.8.2020 wieder mit 20 % versteuert werden, also der Umsatzsteuersatz von 20 % beim Artikelstamm entsprechend hinterlegt wird. |