Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Fri Mar 29 14:50:56 2024 / +0000 GMT

AirBnB: Steuerliche Pflichten beachten!


Werden von Privatpersonen Zimmer oder gar ganze Wohnungen an Reisende über Onlineplattformen (wie etwa AirBnB) vermietet, sind neben den zivil- und gewerberechtlichen Rahmenbedingungen auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Einkommensteuer

Beschränkt sich die Vermietung auf ein einzelnes Zimmer oder eine einzelne Wohnung, so ist zu beachten, dass die Einnahmen daraus zu steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. In diesem Den gesamten Vermietungseinnahmen können dabei steuermindernde Aufwendungen (wie etwa für Strom, Gas oder Abschreibungen) gegenübergestellt werden. Die Vermietungseinkünfte bilden gemeinsam mit sämtlichen weiteren steuerpflichtigen Einkünften (wie insbesondere Einkünfte aus einem Dienstverhältnis) die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und sind im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Der progressive Einkommensteuertarif beträgt dabei bis zu 55%. Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn zusätzlich zu einem Dienstverhältnis lediglich Vermietungseinkünfte in Höhe von € 730 verdient werden.

Umsatzsteuer
Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen kann auch zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen führen. Übersteigen die Einnahmen bzw. Umsätze pro Jahr die Grenze von € 30.000 nicht, so sind diese von der Umsatzsteuer befreit (sogenannte Kleinunternehmerregelung). Eine Verpflichtung zur Rechnungslegung sowie zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung besteht dann nicht. Bei Überschreiten dieser Grenze muss jedoch 10 % oder 13 % Umsatzsteuer (abhängig von der Verrechnung und den erbrachten Leistungen) in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt werden. Dafür können dann aber auch Vorsteuern im Zusammenhang mit der Vermietung geltend gemacht werden.

Sozialversicherung
Führen die Einnahmen aus der Privatzimmervermietung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, entsteht dabei keine zusätzliche Sozialversicherungspflicht.

Tourismusabgabe (Ortstaxe)
Für Nächtigungen in Räumen, die der Privatzimmervermietung dienen, sind Ortstaxen einzuheben. Die Höhe der Ortstaxen ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Fazit
Die kurzfristige Vermietung von Wohnräumen kann vor allem aus steuerlicher Sicht bedeutende Auswirkungen haben, deren konkretes Ausmaß im Einzelfall zu beurteilen ist. Wir beraten Sie dabei gerne!