Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Fri Mar 29 5:32:49 2024 / +0000 GMT

Anpassung der Personalrückstellungen


In den vergangenen Jahren wurde von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) für die Berechnung von Personalrückstellungen ein Zinssatz in Höhe von 3% bis 4% empfohlen. Aufgrund der schlechten Realzinssatzentwicklung musste diese Empfehlung nach unten korrigiert werden, was zu einer Erhöhung dieser Rückstellungen und einer Ergebnisbelastung in der Bilanz führen kann.

Ein buchführungspflichtiges Unternehmen hat laufend Personalrückstellungen - etwa für kommende Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsverpflichtungen - zu bilden. Die Berechnung dieser Personalrückstellungen erfolgt nach versicherungs- bzw. finanzmathematischen Verfahren, bei welchen der zukünftige Kapitalbedarf zur Deckung der jeweiligen Verpflichtungen auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.

Zinssatz mit Kapitalmarkt verknüpft

Dieser Zinssatz, welcher der Berechnung der Personalrückstellung zugrunde gelegt wird, ist eng mit den Entwicklungen am Kapitalmarkt verknüpft und leitet sich aus erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen mit mittleren Laufzeiten ab. Bisher wurde dabei von einem Realzinssatz (= Nominalzinssatz abzüglich Inflationsrate) in Höhe von 3% bis 4% ausgegangen. Durch die starken Schwankungen am Kapitalmarkt wird für die Berechnung der Personalrückstellungen nun ein Zinssatz in Höhe von 2% bis 3% empfohlen.
Durch den geringeren Zinssatz erhöht sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag; aufgrund der geringeren Verzinsungsmöglichkeit muss vom Unternehmen mehr Kapital für die Begleichung der kommenden Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden. Die Anpassung an einen höheren Rückstellungsbetrag verursacht buchhalterisch einen höheren Aufwand, der sich auch auf das unternehmensrechtliche Ergebnis des Unternehmens entsprechend negativ auswirkt. Eine Verteilung dieses Mehraufwandes über mehrere Wirtschaftsjahre ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.

Tipp
Bei den Vorbereitungen auf die aktuelle Bilanzerstellung sollten Sie mit uns Rücksprache halten, welche Parameter bei der Berechnung der Personalrückstellungen beachtet oder verändert werden müssen und welche Auswirkungen diese auf das Bilanzergebnis haben.