Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/arbeitskrafteuberlassung-oder-werkvertrag/ Export date: Fri Apr 18 7:35:57 2025 / +0000 GMT |
Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag?Die richtige Einstufung des Vertrages ist wichtig, da sich ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag vom Werkvertrag hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen unterscheidet.
Entsendung ausländischer Unternehmen Auch wenn ausländische Unternehmen österreichischen Auftragnehmern Arbeitskräfte im Wege eines „Werkvertrages“ bzw. einer „Entsendung“ anbieten, ist es von entscheidender Bedeutung, ob diese tatsächlich im Rahmen eines Werkvertrages tätig sind, oder ob nicht doch ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag vorliegt. Wird ein Werkvertrag seitens der Finanzverwaltung oder der Sozialversicherung später in einen Arbeitskräfteüberlassungsvertrag umqualifiziert, sind damit weitreichende negative Konsequenzen verbunden: Dem österreichischen Auftragnehmer droht die Haftungsinanspruchnahme mittels Haftungsbescheid für die 20-prozentige Abzugssteuer, die für die Zahlung von Gestellungsvergütungen an beschränkt steuerpflichtige ausländische Arbeitskräfteüberlasser abzuführen gewesen wäre Dem österreichischen Auftragnehmer droht eine Kommunalsteuernachzahlung in Höhe von 2,1 Prozent der an den ausländischen Arbeitskräfteüberlasser geleisteten Gestellungsvergütung Darüber hinaus drohen hohe Verwaltungsstrafen. Wie kann man die Arbeitskräfteüberlassung von einem Werkvertrag unterscheiden? Anhaltspunkte, die für den Bestand eines Werkvertrags sprechen, sind unter anderem:
Anhaltspunkte, die für den Bestand eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrags sprechen, sind, wenn
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