Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Auslandsmontage 2012


Nachdem 2011 nur eine Übergangsregelung gegolten hat, wurde das Montageprivileg für Arbeitnehmer im Anlagenbau ab 1.1.2012 endgültig neu geregelt.


Um künftig das Montageprivileg nützen zu können, muss der ausländische Einsatzort mindestens 400 km Luftlinie vom österreichischen Staatsgebiet entfernt sein und die Arbeit darf nicht in einer Betriebsstätte des Unternehmens erfolgen, wobei Baustellen nicht zu den Betriebsstätten zählen.
Die Auslandstätigkeit darf nicht auf Dauer angelegt sein, muss aber für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Monat ausgeübt werden. Die Arbeit muss entweder unter erschwerten Bedingungen (vergleichbar mit den Anforderungen für die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage) oder in einem Land erfolgen, in dem erschwerte Bedingungen vorherrschen (Klima, Infrastruktur, Reisewarnung wegen Kriegs- oder Terrorgefahr etc. ).


60% des laufenden Einkommens steuerbefreit

Solange ein Mitarbeiter auf Auslandsmontage ist, sind 60% seines laufenden Einkommens steuerbefreit. Die steuerfreien Einkünfte fließen nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer ein. Damit sind diese Abgaben nur von den restlichen 40% des monatlichen Entgelts zu berechnen. Allerdings ist der Vorteil limitiert: Der steuerfreie Betrag darf die ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)-Höchstbemessungsgrundlage nicht überschreiten (2011: € 4.200 pro Monat).
Die Steuerfreiheit geht verloren, wenn dem Arbeitnehmer mehr als eine Familienheimfahrt pro Monat oder die Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulage steuerfrei ausbezahlt wird. Wenn der Arbeitnehmer die entsprechenden Reisekosten, Aufwendungen für Familienheimfahrten oder doppelten Haushaltskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzt, verliert er ebenfalls die Steuerfreiheit nach dem neuen Montageprivileg.
Für derzeit begünstigte Auslandstätigkeiten, die nicht unter das neue Montageprivileg fallen, weil sie weniger als 400 km von Österreich entfernt ausgeübt werden, gilt die bisherige Übergangsregelung noch für 2012 weiter. Es sind dafür aber im nächsten Jahr nur mehr 33% des laufenden monatlichen Entgelts für Auslandsmontagen steuerfrei.