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Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/ausschuttungsfiktion-bei-gesellschafterverrechnungskonten/ Export date: Tue Sep 8 9:11:39 2026 / +0000 GMT |
Ausschüttungsfiktion bei GesellschafterverrechnungskontenMit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 hat der Gesetzgeber eine neue Ausschüttungsfiktion für Gesellschafterverrechnungskonten eingeführt. Die neue Bestimmung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2027 enden. Künftig müssen Gesellschafter einer GmbH, die natürliche Personen sind, sämtliche gegen sie auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderungen der Gesellschaft spätestens bis zum Bilanzstichtag ausgleichen. Alternativ kann die Forderung in eine fremdübliche Darlehensforderung umgewandelt werden. Ausschüttung bei fehlenden Maßnahmen Erfolgt bis zum Bilanzstichtag weder ein Ausgleich der Verrechnungskontoforderung noch deren Umwandlung in eine fremdübliche Darlehensforderung, unterliegt der offene Betrag der Ausschüttungsfiktion und damit der Kapitalertragsteuer. Bagatellgrenze für qualifizierte beteiligte Gesellschafter Für Gesellschafter, die unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 10% an der Gesellschaft beteiligt sind, gilt aus Praktikabilitätsgründen eine Bagatellgrenze von € 50.000. Hintergrund ist, dass bei qualifizierten Beteiligungen typischerweise eine höhere Anzahl an Transaktionen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft erfolgt. Erst der diese Grenze übersteigende Betrag unterliegt der Ausschüttungsfiktion. Fazit |