Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/aussetzen-der-einbringungsmasnahmen-der-gesundheitskassen/ Export date: Thu Feb 13 23:12:17 2025 / +0000 GMT |
Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen der GesundheitskassenÖGK unterstützt österreichische Wirtschaft in Zeiten des Coronavirus Der Nationalrat hat mit seinem Beschluss vom 20.3.2020 ganz wesentliche Zahlungserleichterungen für die österreichischen Betriebe festgelegt. Damit wird die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Dienstgebern, die auf Grund des Coronavirus mit Engpässen bei der Liquidität oder gar dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen müssen, helfend zur Seite stehen. Die gesetzlichen Maßnahmen auf einen Blick Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:
Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020:
Die ÖGK arbeitet mit Hochdruck daran die Antragseinbringung und Abrechnung möglichst unbürokratisch zu gestalten und wird dann umgehend darüber informieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für die Unternehmen nichts verloren geht, wenn die entsprechenden Anträge nicht umgehend eingebracht werden. ACHTUNG: Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Grundregeln der Lohnverrechnung aufrecht bleiben. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen. Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Wir ersuchen die Betriebe, auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten ihre bisherige hervorragende Melde- und Zahlungsmoral so weit als möglich aufrecht zu halten und damit weiterhin das Funktionieren des Sozialstaates zu ermöglichen. Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857702 Stand 28.3. 11:45 Uhr |