Steuerberatungskanzlei WITTMANN
https://www.stb-wittmann.at/aws-uberbruckungsgarantie/
Export date: Fri Dec 13 9:55:37 2024 / +0000 GMT

aws Überbrückungsgarantie


aws Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“

Österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Aus diesem Grund wird ab sofort im Rahmen des 15 Milliarden Euro-Hilfsfonds der Regierung die aws Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut.

Die unmittelbar umgesetzten Neuerungen beinhalten eine 100 % Garantiequote für Kredite bis EUR 500.000 und eine 90 %ige Garantiequote für Kreditbeträge bis EUR 27,7 Mio.

Dabei werden die von der EU ermöglichten temporären beihilfenrechtlichen Erleichterungen bundeseinheitlich genutzt.

Überblick: Liquidität rasch sichern

 

Zielgruppen

Zusätzlich zu den bisher bestehenden Zielgruppen

  • gewerbliche und industrielle KMU nach EU-Definition

  • EPU

  • alle freien Berufe

  • neue Selbstständige


können ab sofort auch

  • Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


eine aws Überbrückungsgarantie bei ihrer Hausbank beantragen, wenn Sicherheiten für einen Überbrückungskredit aufgebracht werden müssen.

 

Drei Garantievarianten möglich

Kredithöhe: bis insgesamt 500.000,- Euro

  • Garantiequote 100 %

  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren ein max. 0,00 % p.a. tilgungsfrei bis 1.1.2021

  • aws Garantieentgelt: keines

  • Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig

  • Besonderheit: kann mit Basis-Variante, Garantiequote 90 % kombiniert werden.


Für Unternehmen des FischereiG- und Aquakultursektors beträgt die Obergrenze des Kredites EUR 120.000,-, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion EUR 100.000,-.

Kredithöhe: bis zu 27,7 Mio. Euro

  • Garantiequote: 90 %

  • Zinssatzobergrenze: 1 % p.a. fix

  • aws Garantieentgelt: 0,25 – 1 % (lt. temporären EU-beihilfenrechtlichen Bedingungen)

  • Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig

  • Besonderheit: kann mit Kleinkredit-Variante, Garantiequote 100 % kombiniert werden.


Kredithöhe: bis zu 1,5 Mio. Euro

(bisher angebotenes Garantiemodell)

  • Garantiquote 80 %

  • Zinssatzobergrenze: variabel

  • aws Garantieentgelt: keines

  • Ausnahme: Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt und/oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig

  • Voraussetzung: Ausreichender de-Minimis-Rahmen ist verfügbar


Die Laufzeit für alle drei Garantievarianten beträgt 5 Jahre.

Der Verwendungszweck: Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ und Stundung von bestehenden Finanzierungen.

Anträge können nur über Banken eingereicht werden. Einlangende, vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren genehmigt.

Die Genehmigung von einlangenden Anträgen werden von der aws innerhalb von durchschnittlich 24 Stunden genehmigt. Bei Garantiebeträgen über 20 Mio. EUR erfolgt die Genehmigung innerhalb von durchschnittlich 48 Stunden.

 

Hotline aws Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500

Montag – Sonntag: 08:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail: coronagarantie@aws.at
Auch für Tourismusfinanzierungen von KMU mit einen Finanzierungsbedarf von mehr als 1,5 Mio. Euro

Für Tourismusfinanzierungen von KMU mit einem Finanzierungsbedarf bis 1,5 Mio. Euro:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT.
Tel.: +43 (0) 720/301355
E-Mail: hotline@oeht.at

Informationen zum Fixkostenzuschuss
Tel: +43 1 890 78 00 11

 

Quelle: https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien/?ref=topnews

Stand 15.5. 12:00 Uhr