Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/begunstigte-sanierungsgewinnbesteuerung-bei-ausergerichtlichen-sanierungen/ Export date: Thu Mar 30 7:57:15 2023 / +0000 GMT |
Begünstigte Sanierungsgewinnbesteuerung bei außergerichtlichen SanierungenDie Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden. Sanierungsgewinne sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Höhe des Sanierungsgewinnes ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe abzüglich der mit diesen wirtschaftlich in Zusammenhang stehenden Sanierungskosten. Bei Vorliegen eines Sanierungsgewinns (Schuldnachlass, Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht, Sanierungseignung) in Folge einer Quotenerfüllung im gerichtlichen Insolvenzverfahren ist eine begünstigte Besteuerung vorgesehen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Diese Begünstigung greift unter bestimmten Voraussetzungen ab der Veranlagung 2021 nun auch für außergerichtliche Sanierungen, soweit eine Vergleichbarkeit mit gerichtlichen Sanierungen vorliegt. Von einer Vergleichbarkeit soll gemäß Erläuterungen zum Initiativantrag dann auszugehen sein, wenn Gläubiger, die zumindest 50 % des Gesamtobligos vertreten, an der außergerichtlichen Sanierung teilnehmen. Beispiel: Steuer mit Sanierungsgewinn (€ 69.000 x 25%) = 17.250 Von dieser Differenz von € 11.500 sind 80%, somit € 9.200, nicht festzusetzen. Insgesamt ergibt sich somit eine Körperschaftsteuer von € 17.250 abzüglich € 9.200 = € 8.050. |