Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/besonderer-schutz-von-risikogruppen/ Export date: Sat Apr 20 11:54:18 2024 / +0000 GMT |
Besonderer Schutz von RisikogruppenBesonderer Schutz von Risikogruppen Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Anliegen und eine besondere Verpflichtung. Es ist erfreulich, dass die gesetzten Maßnahmen wirksam sind, sinkende Infektionszahlen sind dafür ein Beleg. Besonderes Augenmerk müssen wir beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe schenken, die im medizinischen Sinne einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist. Das gilt jetzt umso mehr, als in absehbarer Zukunft durch die schrittweise Zurücknahme der Betriebsschließungen die Intensität des wirtschaftlichen Lebens und damit die Häufigkeit von Kontakten wieder zunehmen wird. Risikogruppen von Experten definiert In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Gestern wurden im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Nationalrat, tritt die Regelung mit 4. Mai in Kraft. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst
Erfreulich ist, dass im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden. Auch gültig bei kritischer Infrastruktur Die Regelung gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich von kritischer Infrastruktur. Eine Kündigung wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich. Informationen über die nächsten Schritte und die zur Verfügung stehenden Hilfsmaßnahmen finden Sie im Coronavirus-Infopoint der WKO. Quelle: WKO/Risikogruppen Stand 22.4. 10:57 Uhr |