Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/besteuerung-von-stipendien/ Export date: Tue Feb 18 9:59:54 2025 / +0000 GMT |
Besteuerung von StipendienStipendien sind Ausbildungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung. Ob für Zuschüsse eine Steuerpflicht besteht, hängt insbesondere von Art und Zweck des Stipendiums ab. Stipendien, die im Rahmen einer Schulausbildung oder Studienausbildung gewährt werden (insbesondere Dissertationsstipendien und Diplomarbeitsstipendien), sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob nebenbei zusätzlich noch Studien- bzw. Familienbeihilfe bezogen wird. Stipendien nach Hochschulausbildung Werden Stipendien hingegen nach Abschluss einer Hochschulausbildung ausbezahlt (Postgraduate Stipendien, Forschungsstipendien oder Habilitationsstipendien), so sind diese in der Regel als Einkommensersatz anzusehen und daher steuerpflichtig. Werden diese im Rahmen eines Dienstverhältnisses bezogen, so liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Zugleich sind jedoch auch sämtliche Aufwendungen im Rahmen eines postgradualen Studiums steuerlich abzugsfähig. Es muss sich dabei allerdings um Fortbildungskosten handeln. Liegen hingegen Ausbildungskosten vor, so sind diese Aufwendungen nur dann abzugsfähig, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit besteht. Beihilfen zur Förderung von Wissenschaft oder Kunst Unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind Beihilfen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft, Forschung oder Kunst sowie Beihilfen für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft oder der Forschung dienen. Darüber hinaus existieren noch eine Fülle an weiteren Stipendien, die aus steuerlicher Sicht unterschiedlich zu behandeln sind. So sind etwa auch Bezüge und Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz sowie nach dem Schülerbeihilfegesetz steuerfrei. Für eine Beurteilung, ob ein Stipendium steuerfrei oder steuerpflichtig ist, empfiehlt es sich daher, den genauen Sachverhalt von uns überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne! |