Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/betriebseinstellung-hauptwohnsitzbefreiung-erstreckt-sich-auch-auf-grund-und-boden/ Export date: Tue Feb 18 9:31:26 2025 / +0000 GMT |
|
Betriebseinstellung - Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich auch auf Grund und Boden
Stellt der Unternehmer seinen Betrieb ein, möchte der Fiskus noch ein letztes Mal am Kuchen mitnaschen. Daher wird für alle im Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte ein "fiktiver Verkauf" des Unternehmers an sich selbst unterstellt. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust der Vermögenswerte errechnet sich, indem von ihrem Verkehrswert der in der Bilanz oder im Anlagenverzeichnis ausgewiesene Buchwert abgezogen wird. Speziell bei Gebäuden und Grundstücken kommt es hier oft zum bösen Erwachen. Beispiel Hauptwohnsitzbefreiung gegen Härtefälle Um solchen sozialen Härtefällen zu begegnen, sieht das Gesetz eine "Hauptwohnsitzbefreiung" vor. Erfolgt die Betriebseinstellung des Unternehmers aufgrund
so unterbleibt die Besteuerung der stillen Reserven. Die Finanzverwaltung gewährte die Hauptwohnsitzbefreiung in der Vergangenheit nur für das Gebäude. Die stillen Reserven im Grund und Boden wurden besteuert. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun erneut entschieden, dass sich die Hauptwohnsitzbefreiung auch auf den Grund und Boden erstreckt und dass dies unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Altunternehmers gilt. |
|