Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/corona-hilfs-fonds-zulagen-und-bonuszahlungen-hartefall-fonds/ Export date: Wed Feb 19 14:59:55 2025 / +0000 GMT |
Corona-Hilfs-Fonds, Zulagen und Bonuszahlungen, Härtefall-FondsNeues zu Hilfs-Fonds, Härtefall-Fonds und Bonuszahlungen: Corona-Hilfs-Fonds Für Unterstützung aus dem Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung können nun Kreditgarantien beantragt werden. Das gilt für alle Betriebe und alle Branchen. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank. Zulagen und Bonuszahlungen Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Darüber hinaus unterliegen sie auch nicht der Sozialversicherungspflicht. Härtefall-Fonds Für die 1. Phase des Härtefall-Fonds der Bundesregierung sind weiterhin Beantragungen möglich. Für die 2. Phase können voraussichtlich ab 16. April Anträge gestellt werden. Quelle: Wirtschaftskammer Wien Stand 8.4. |