Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/covid-19-forderungen-einschrankung-der-dividenden-und-gewinnauszahlungspolitik/ Export date: Sat Sep 14 18:10:44 2024 / +0000 GMT |
COVID-19-Förderungen – Einschränkung der Dividenden- und GewinnauszahlungspolitikEinzelne Richtlinien für COVID-Hilfsmaßnahmen enthalten die Bestimmung, dass in einem gewissen Zeitraum nur eine maßvolle Gewinnausschüttung erfolgen darf. Die COFAG hat sich nun vor kurzem zu diversen Fragen der maßvollen Dividendenpolitik geäußert. Dazu wurden Möglichkeiten der Sanierung von unzulässigen Ausschüttungen kommuniziert. Maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik In den Fragen und Antworten (FAQ) zum Fixkostenzuschuss 800.000 in der Fassung vom 02.12.2021 wird ausgeführt, dass Unternehmen unter anderem die Verpflichtung haben, im Zeitraum vom 16.3.2020 bis zum 30.6.2021 keine Ausschüttungen von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und keinen Rückkauf von eigenen Aktien vorzunehmen. Weiters ist bei Ausschüttungen nach diesem Zeitpunkt bis 31.12.2021 eine maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik zu verfolgen. Maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik Eine solche ist jedenfalls gegeben, wenn sichergestellt wird, dass der gewährte FKZ 800.000 oder ein anderer gewährter Zuschuss (neben dem FKZ 800.000 vor allem noch: Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Verlängerung des Verlustersatzes, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, Ausfallsbonus, Ausfallsbonus II) nicht zur Finanzierung einer Ausschüttung verwendet wird. Dies ist als gegeben anzusehen, wenn der auszuschüttende Betrag
|