Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/die-neue-gastgewerbepauschalierung-2013-2/ Export date: Tue Dec 5 17:54:42 2023 / +0000 GMT |
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Die neue Gastgewerbepauschalierung 2013Als vereinfachte Methode für die Gewinn- und Vorsteuerermittlung war die Pauschalierung für das Gastgewerbe in der bisherigen Form nur mehr bis zur Veranlagung des Jahres 2012 anwendbar. Seit 1.1.2013 gilt eine neue Gastgewerbepauschalierungsverordnung. Die neue Gastgewerbepauschalierungsverordnung ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:
Im Gegensatz zur alten Gaststätten-Pauschalierung, die eine pauschale Gewinnermittlung sowie auch eine Vorsteuerpauschalierung vorsah, werden bei der neuen Pauschalierung nur die Betriebsausgaben pauschal ermittelt. Eine Vorsteuerpauschalierung gibt es nicht mehr. Absetzen von Betriebsausgaben Nach der neuen Verordnung darf als Betriebsausgabe eine Grundpauschale von 10 % des Umsatzes (mind. € 3.000, max. € 25.500).abgesetzt werden. Zusätzlich zum Grundpauschale können noch folgende Ausgaben pauschal abgesetzt werden:
Jedenfalls in tatsächlicher Höhe absetzbar („nicht abpauschaliert“) sind folgende Aufwendungen: Waren- und Rohstoffeinkauf; Personalkosten; Fremdlöhne; Ausbildungskosten für Mitarbeiter (inkl. damit verbundene Reisekosten); Abschreibung und Restbuchwert; Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten; Miete/Pacht; Kreditkosten; Bildungsfreibetrag sowie Gewinngrundfreibetrag. Wahl der Pauschalierung und Modul-Kombination bindet für 3 Jahre Erst ab dem 4. Jahr kann eine neue Zusammensetzung der Pauschalbeträge gewählt werden.
Der Gastwirt kann erst nach Ablauf von zumindest 3 Pauschalierungsjahren zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwilligen Buchführung wechseln. Allerdings ist dann eine erneute Rückkehr zur Pauschalierung erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich. |
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