Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/die-neuen-richtlinien-fur-die-corona-kurzarbeit-sind-da/ Export date: Fri Mar 29 5:38:03 2024 / +0000 GMT |
Die neuen Richtlinien für die Corona-Kurzarbeit sind da!In unseren WITTMANN News „Sonderausgabe Coronavirus“ vom 16.3.2020 haben wir Sie unter Punkt 10. bereits über die „Corona-Kurzarbeit“ in der ursprünglichen Fassung informiert. Da diese neuen Regelungen von den Dienstgebern nicht in dem von der Regierung gewünschten Ausmaß angenommen wurden, wurden die Bestimmungen überarbeitet und für Dienstgeber attraktiver gestaltet. Am Abend des 19.3.2020 wurden die offiziellen Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell veröffentlicht, die im Vergleich zu den Regelungen vom 15.3.2020 wesentliche Änderungen enthalten. Dies sind insbesondere:
WER GEHÖRT ZUM FÖRDERBAREN PERSONENKREIS? Grundsätzlich können nun für alle Arbeitnehmer Förderungen beantragt werden – auch für Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wenn sie ASVG-versichert sind. Kurzarbeit ist nicht möglich für geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer. Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:
Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung können die Förderung beanspruchen. WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE FÜR DIE UMSETZUNG DER KURZARBEIT IN IHREM UNTERNEHMEN?
Die AMS-Formulare, Richtlinien und Rechenbeispiele finden Sie unter https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit Nähere Informationen können Sie dem nachstehenden Factsheet der WKO entnehmen: Factsheet Corona Kurzarbeit BITTE UM BEACHTUNG: Sollten Sie für Ihr Unternehmen und dessen Mitarbeiter eigenständig Kurzarbeit beantragt haben, so ersuchen wir Sie, Ihre zuständige Lohnverrechnungsbetreuerin umgehend davon in Kenntnis zu setzen, damit wir dies in der Abrechnung Ihrer Mitarbeiter entsprechend berücksichtigen können. |