Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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e-Rechnung im Geschäftsverkehr mit dem Bund


Die Bundesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten.


Zur Vermeidung von aufwändigen und kostenintensiven Prozessen bei der Abwicklung von Rechnungen im Papierformat wird künftig auch an der Schnittstelle zur Wirtschaft auf elektronisch unterstützte Kommunikation umgestiegen. Als Portal für die Erbringung einer e-Rechnung kommt insbesondere das Unternehmensserviceportal (USP) in Frage. In jedem Fall handelt es sich um ein für die Wirtschaft allgemein zugängliches Portal. Das neue System wird bereits im Jahr 2013 für eine "freiwillige" elektronische Rechnungslegung geöffnet sein. Gültig ab 1. Jänner 2014.