Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Einschränkungen in den Betrieben


Aktualisierte Liste zu Einschränkungen in den Betrieben

Laut der Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ab Montag, 16. März 2020, untersagt.

Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Liste der WKO zu den Einschränkungen in den Betrieben.

Stand 18.3. 19:30 Uhr