Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Thu Apr 18 20:58:16 2024 / +0000 GMT

EORI-Nummer im Zollverfahren nunmehr zwingend


Juristische oder natürliche Personen sowie Personenvereinigungen, die eine e-Zoll Bewilligung haben, müssen im Zollverfahren seit 1. September 2009 die so genannte "Economic Operator Registration and Identification"-Nummer“ (EORI-Nummer) verwenden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung der Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten vornehmen.










Für alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten durchführen, wird noch eine Übergangsphase bis voraussichtlich 31. Dezember 2009 gewährt, in welcher sie statt der EORI-Nummer die UID-Nummer oder den Firmennamen angeben können.


Welchen Zweck hat die EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer soll Wirtschaftsbeteiligte, die zollrelevante Tätigkeiten vornehmen und die in der EU ansässig sind oder zumindest hier steuerlich veranlagt werden, eindeutig identifizieren. Das betrifft etwa Importeure, Exporteure, Anmelder oder Bewilligungsinhaber für ein Zollverfahren; unter gewissen Umständen sind auch Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in der EU ansässig sind, registrierungspflichtig. Die EORI-Nummer gilt im gesamten Zollgebiet der Gemeinschaft und ist ausnahmslos bei jeder zollrelevanten Tätigkeit, somit etwa bei allen Zollanträgen und bei allen Zollanmeldungen bei Zollbehörden der EU zu verwenden.

Wie kommen Sie zu Ihrer EORI-Nummer?

Folgende Schritte sind einzuhalten:


  1. Beantragung der EORI-Nummer bei der österreichischen Zollbehörde. Die Antragstellung erfolgt dabei über das Online-Formular auf der BMF-Homepage (Link https://zoll.bmf.gv.at/eori/jsp/welcome.jsf?init=true).




  2. Aus Datenschutzgründen muss der von der Zollbehörde als pdf-Datei retournierte Antrag zusätzlich als Fax oder per Post an das zuständige Zollamt gesendet werden. Durch seine Unterschrift gibt der Antragsteller die Zustimmung zur Freigabe der Daten in der EORI-Datenbank.




Achtung: Ohne zusätzliche Unterfertigung und Weiterleitung des ausgedruckten Antrages erfolgt keine Verarbeitung der elektronisch erfassten Daten und somit auch keine Registrierung. Falls der zusätzliche schriftliche Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt eintrifft, werden die elektronisch bereits erfassten Daten wieder gelöscht.
Die Erteilung der EORI-Nummer wird Ihnen schließlich per E-Mail und zusätzlich auch schriftlich mitgeteilt. Die Bearbeitung des Antrages dauert rund 10 bis 14 Tage.


Tipp: Laut Europäischer Kommission müsste die EORI-Nummer bereits jetzt von allen Wirtschaftsbeteiligten verwendet werden. Die von Österreich gewählte Übergangslösung für Wirtschaftsbeteiligte ohne e-zoll Bewilligung kann daher in der Praxis oft zu Problemen (wie insbesondere Verzögerungen bei der Zollabfertigung) führen. Wir empfehlen somit allen Betroffenen, die Registrierung möglichst rasch durchzuführen und die EORI-Nummer auf jedes Handelspapier im Drittlandsverkehr aufzudrucken! Bei Fragen oder zur Hilfestellung bei der Registrierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!