Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/erhohung-der-betragsgrenze-fur-kleinbetragsrechnungen/ Export date: Wed Oct 16 0:52:28 2024 / +0000 GMT |
Erhöhung der Betragsgrenze für KleinbetragsrechnungenBislang konnten Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 150 vereinfacht als sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Diese Wertschwelle wurde mit 1.3.2014 auf € 400 (inkl. USt) erhöht. Die Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen ist für Unternehmer mit geringerem Aufwand verbunden, da einige Rechnungsmerkmale nicht enthalten sein müssen. Damit sich der rechnungsempfangende Unternehmer aber dennoch die Vorsteuer aus solchen Rechnungen abziehen kann, müssen auch bei Kleinbetragsrechnungen gewisse Rechnungsmerkmale enthalten sein. Notwendige Rechnungsmerkmale sind:
Als Vereinfachung zu Rechnungen mit höheren Beträgen können somit folgende Angaben entfallen:
Tipp: Da Kleinbetragsrechnungen oftmals bar bezahlt werden, empfiehlt es sich, bereits vor der Bezahlung einen Blick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung zu machen, da bei Barzahlung eine spätere Korrektur nur schwer möglich ist. Außerdem dürfen Rechnungen im Falle eines formellen Mangels (z.B. falscher Steuersatz) nur vom Rechnungsaussteller korrigiert werden. |