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Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/finanzielle-entlastung-fur-energieintensive-betriebe/ Export date: Wed Jul 22 10:27:57 2026 / +0000 GMT |
Finanzielle Entlastung für energieintensive BetriebeMit der ökosozialen Steuerreform und der nationalen CO2-Bepreisung wurden Maßnahmen eingeführt, um bestimmte Unternehmen bei den durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten zu entlasten. Die Entlastungsmaßnahme steht jenen Betrieben zur Verfügung, die in einen der Wirtschaftszweige nach Anlage 2 des NEHG (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022) fallen. Aber auch energieintensive Betriebe können von den Mehrkosten entlastet werden, wenn sie zu Heizzwecken verwendet werden. Dabei sind 45 % der Mehrbelastung entlastungsfähig. Betriebe, die in einem Carbon Leakage gefährdeten Wirtschaftszweig tätig sind, haben einen Anspruch auf zwischen 65 % und 95 %. Carbon Leakage bezeichnet die Verlagerung von CO2-Emissionen in Nicht-EU Drittstaaten. Geltendmachung der Entlastung Unternehmen, die Anspruch auf diese Entlastung haben, müssen einen Antrag für das vorherige Wirtschaftsjahr stellen. Dieser ist zwischen dem 1.5. und 30.6. des Folgejahres elektronisch über „NEIS“ (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem) einzureichen. Ausnahmsweise ist für die Jahre 2022 und 2023 der Antragszeitraum vom 1.10.2024 bis 30.11.2024 geöffnet. Der Antrag hat dabei folgende Angaben zu enthalten:
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