Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/finanzielle-unterstutzung-bei-neugrundungen-und-betriebsubernahmen/ Export date: Tue Jan 14 23:55:09 2025 / +0000 GMT |
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Finanzielle Unterstützung bei Neugründungen und BetriebsübernahmenNicht nur für Jungunternehmer und Neugründer, auch für Übernehmer von bestehenden Betrieben bietet das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFög) eine Palette an finanziellen Begünstigungen. Eine betriebliche Neugründung liegt vor, wenn ein gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher oder freiberuflicher Betrieb durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur neu eröffnet wird. Dabei ist wichtig, dass der nunmehrige Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich tätig war. Es darf auch keine bloße Rechtsformänderung vorliegen. Betriebsinhaber sind Einzelunternehmer unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft, Kommanditisten einer KG oder Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 50% oder einer Beteiligung von mehr als 25% kombiniert mit einer Geschäftsführungsbefugnis Um die Förderungen und Befreiungen des NeuFög nutzen zu können, muss der Neugründer oder Betriebsübernehmer bei den in Betracht kommenden Behörden ein entsprechendes Formular, das von der jeweils zuständigen Berufsvertretung bestätigt wurde, vorlegen. Achtung Die Begünstigungen können rückwirkend wegfallen, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Betriebsneugründung/-übertragung eine Person, die bereits in der Vergangenheit als Betriebsinhaber tätig war, neuer Betriebsinhaber des geförderten Betriebes wird. Bei Betriebsübertragungen auch dann, wenn der Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach Übertragung verkauft, verschenkt oder aufgegeben wird. Was ist begünstigt?
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