Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/finanzstrafgesetznovelle-2013/ Export date: Wed Feb 19 15:42:21 2025 / +0000 GMT |
Finanzstrafgesetznovelle 2013Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2013 wurde das Motto „Schwitzen statt Sitzen“ gesetzlich verankert. Künftig besteht auch für Kleinkriminelle die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten anstatt eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Die Grenze zwischen Kleinkriminellen und Personen, die mit beträchtlich höherer, krimineller Energie vorgehen, wird im Bereich der Steuervergehen im Finanzstrafgesetz wie folgt gezogen:
Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe Wird ein Straftäter zu einer Geldstrafe verurteilt und kann er diese nicht bezahlen, muss er eine gewisse Zeit im Gefängnis absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe). Da jeder Gefängnisaufenthalt für den Täter einen sozialen Schaden mit sich bringt und für den Staat nicht unerhebliche Kosten zur Folge hat, besteht die Möglichkeit, anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe den Schaden durch gemeinnützige Arbeit wiedergutzumachen. Diese Möglichkeit bestand bisher nur für gerichtlich verurteilte Täter und nicht für Kleinkriminelle. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Gesetzgeber beseitigt. Weitere Neuerungen im Finanzstrafgesetz
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