Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/fixkostenzuschuss-im-rahmen-des-corona-hilfs-fonds/ Export date: Thu Feb 13 22:01:10 2025 / +0000 GMT |
Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-FondsFixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung am 03.04.2020 im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds einen Fixkostenzuschuss als weitere Hilfsmaßnahme angekündigt. Dieser unterstützt Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben. Auszahlungen erfolgen nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens. Die Voraussetzungen für Fixkostenzuschüsse erfüllen Unternehmen:
Was sind Fixkosten?
Förderungsfähig sind nur betriebsnotwendige Fixkosten soweit diese nicht reduziert werden konnten. Die neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG, gewährt diese Zuschüsse und arbeitet derzeit die konkreten Richtlinien aus. Die aws unterstützt die COFAG bei der Abwicklung des Fixkostenzuschusses und wird die Online-Einreichplattform zur Verfügung stellen. FAQ (Download) Erste Details werden sobald verfügbar zudem unter der Hotline + 43 1 890 78 00 11 zur Verfügung gestellt. Servicezeiten Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Quelle: https://www.aws.at/fixkostenzuschuss-1/?ref=topnews Stand 15.5. 12:15 Uhr |