Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Grunderwerbsteuer statt Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer


Erfolgt eine Liegenschaftsschenkung oder deren Eintragung im Grundbuch erst nach dem 1. August 2008, kommt bereits statt dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz die Neuregelung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Anwendung.


Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (GrESt) bildet der dreifache Einheitswert. Bei der Übergabe einer land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft im Familienverband reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf den einfachen Einheitswert. Wird nachgewiesen, dass der gemeine Wert der Liegenschaft geringer ist als der dreifache Einheitswert, kann dieser als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.