Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/handlungsbedarf-bei-der-energieabgabenvergutung/ Export date: Wed Feb 19 15:16:39 2025 / +0000 GMT |
Handlungsbedarf bei der EnergieabgabenvergütungDa es sich bei der Energieabgabenvergütung um eine europarechtlich verbotene „staatliche Beihilfe“ handelt, musste dafür die Genehmigung der Europäischen Kommission eingeholt werden, die nun für den Zeitraum zwischen 1.2.2011 bis 31.12.2013 erteilt wurde. Dienstleistungsbetriebe können daher die Energieabgabenvergütung letztmalig für Jänner 2011 beantragen. Gegen die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe wurde kürzlich ein Musterverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestrengt. Dabei gilt jedoch die Besonderheit, dass die Erkenntnisse des VfGH nur für die Zukunft gelten. Für die Vergangenheit entwickeln die Erkenntnisse des VfGH nur für die sogenannten „Anlassfälle“ Wirkung. Wir beraten Sie gerne, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Dienstleistungs-Unternehmen ein Anlassfall werden könnte, um die Energieabgabenvergütung 2011 im Rahmen dieses Verfahrens möglicherweise doch noch zu erhalten. |