Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/hohe-strafen-bei-nicht-ordnungsgemaser-entlohnung-von-dienstnehmern/ Export date: Thu Mar 28 17:17:26 2024 / +0000 GMT |
Hohe Strafen bei nicht ordnungsgemäßer Entlohnung von DienstnehmernWerden Mitarbeiter unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn entlohnt, droht dem Dienstgeber nicht nur ein kostenintensives Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sondern auch eine hohe Verwaltungsstrafe. Durch das mit 28.4.2011 in Kraft getretene Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurden neue Strafbestimmungen geschaffen, die für denjenigen hohe Geldstrafen vorsehen, der bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer an der kollektivvertragswidrigen, zu geringen Entlohnung von Arbeitnehmern mitwirkt, der entsprechende Kontrollen durch die Behörde vereitelt oder entsprechende Lohnunterlagen nicht bereithält. Strafrahmen bis zu € 50.000 Strafbar sind die vorsätzliche Grundlohnunterschreitung (falsche bzw. zu niedrige kollektivvertragliche Einstufung des Arbeitnehmers) und die Vereitelung der Betretungs-, Einsichts- und Befragungsrechte der Organe der Abgabenbehörden sowie das Nicht-Bereithalten und Nicht-Bereitstellen von Lohnunterlagen. Der Strafrahmen beträgt (im Wiederholungsfall) bis zu € 50.000. Ein bloßer Irrtum bei der Einstufung von Dienstnehmern ist nicht strafbar. Vor diesem Hintergrund raten wir:
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