Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/in-welchen-fallen-ist-eine-ruckerstattung-der-grunderwerbsteuer-moglich/ Export date: Tue Jan 21 11:58:53 2025 / +0000 GMT |
In welchen Fällen ist eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer möglich?Um Erwerbsvorgänge, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt werden, nicht mit der Grunderwerbsteuer zu belasten; kommt in bestimmten Fällen eine Rückerstattung oder Nichtfestsetzung der GrESt in Betracht. Sowohl entgeltliche (Kauf, Tausch) als auch unentgeltliche Erwerbe (Erbschaft, Schenkung) von inländischen Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer (GrESt). Die Bemessungsgrundlage für die GrESt bildet in der Regel der Wert der Gegenleistung (z.B. der Kaufpreis), mindestens jedoch der Grundstückswert. Auch bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen gelangt für die Berechnung der GrESt mangels Gegenleistung der Grundstückswert zur Anwendung. Auf Antrag kann eine Rückerstattung bzw. Nichtfestsetzung der GrESt insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:
Liegt einer der oben genannten Fälle vor, so ist der jeweilige Antrag auf Rückerstattung bzw. Nichtfestsetzung der GrESt spätestens bis zum Ablauf des fünften Jahres zu stellen, das auf das Jahr folgt, in dem das zur Nichtfestsetzung bzw. Rückerstattung berechtigende Ereignis eingetreten ist. Für Ereignisse, die im Jahr 2011 eingetreten sind, ist daher der Antrag noch bis zum Ende des Jahres 2016 möglich. Ob bzw. inwieweit tatsächlich eine Rückerstattung oder Nichtfestsetzung der GrESt in Betracht kommt, ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Wir beraten Sie dabei gerne. |