Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/keine-pflichtversicherung-als-freier-dienstnehmer-bei-vorliegen-wesentlicher-betriebsmittel/ Export date: Sun Sep 15 3:05:31 2024 / +0000 GMT |
Keine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer bei Vorliegen wesentlicher BetriebsmittelDer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bei der Beurteilung von Dienstverhältnissen nicht ausreichend mit dem Begriff der „wesentlichen eigenen Betriebsmittel“ auseinandergesetzt hat. Das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses setzt unter anderem voraus, dass der Dienstnehmer über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird aufgrund des freien Dienstvertrages keine Pflichtversicherung gemäß ASVG begründet, sondern es könnte eine Pflichtversicherung gemäß GSVG (neue Selbstständige) begründet werden. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei der Beurteilung des Vorhandenseins wesentlicher Betriebsmittel zu untersuchen, ob sich der freie Dienstnehmer mit Betriebsmitteln eine eigene betriebliche Infrastruktur geschaffen hat. Wann ist jemand als freier Dienstnehmer tätig? Der Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer unterliegen Personen, die
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