Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz. |
Die Umsätze von Kleinunternehmern sind aus Vereinfachungsgründen unecht von der Umsatzsteuer befreit. Unecht umsatzsteuerbefreit bedeutet, dass der Kleinunternehmer für seine Umsätze keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen braucht, allerdings mit der Konsequenz, dass sein Vorsteuerabzug verloren geht. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsätze eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 brachte eine bedeutende Reform der Kleinunternehmerregelung mit sich. Die Änderungen treten mit 1.1.2025 in Kraft.
Kleinunternehmerregelung als Vor- oder Nachteil? Die Kleinunternehmerregelung kann je nach Unternehmersituation vor- oder nachteilhaft sein. Wenn der Unternehmer hauptsächlich an Endkunden leistet und keine wesentlichen Vorsteuerbeträge aus Vorleistungen vorliegen, kann die Anwendung der Befreiung vorteilhaft sein. Hat der Unternehmer hingegen wesentliche Vorsteuerbeträge aus Vorleistungen (etwa aus der Anschaffung von Maschinen), würden diese Vorsteuerbeträge unter Anwendung der Befreiung verloren gehen. Diesbezüglich kann es günstiger sein, eine Verzichtserklärung zur Befreiung abzugeben, um so einen Vorsteuerabzug vornehmen zu können. Es bedarf daher einer einzelfallabhängigen Prüfung, ob die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung vorteilhaft ist. |
Dec 202024