Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/kommunalsteuerpflicht-bei-auslandischer-arbeitskrafteuberlassung/ Export date: Sun Feb 9 21:52:38 2025 / +0000 GMT |
Kommunalsteuerpflicht bei ausländischer Arbeitskräfteüberlassung?Durch die Anknüpfung an eine inländische Betriebsstätte wird die Arbeitskräfteüberlassung durch ein in- oder ausländisches Unternehmen gleich behandelt. Ohne Bedeutung sind der Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft der überlassenen Person. Arbeitet ein österreichischer Unternehmer mit einem Subunternehmer aus dem Ausland zusammen und werden dessen Dienstnehmer zu stark in den Betrieb des österreichischen Unternehmers integriert, so können Sozialversicherung und Finanzverwaltung von einer Arbeitskräfteüberlassung durch den ausländischen Subunternehmer an den österreichischen Unternehmer ausgehen. Etwa dann, wenn die Arbeitsmittel des inländischen Unternehmers verwendet werden und der ausländische Unternehmer nicht für die Werkleistung haftet. Diese Einordnung hat für den österreichischen Unternehmer - neben haftungs- und arbeitsrechtlicher Konsequenzen - aber auch zur Folge, dass dieser in der Regel für die Dienstnehmer des ausländischen Subunternehmers kommunalsteuerpflichtig wird.
Für den inländischen Unternehmer ist somit bei einer Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmer zur Vermeidung von Kommunalsteuernachzahlungen zu prüfen
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