Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/kunstler-erleichterungen-beim-zuschuss-zur-sozialversicherung/ Export date: Thu Feb 13 2:59:53 2025 / +0000 GMT |
Künstler: Erleichterungen beim Zuschuss zur SozialversicherungDer maximale Beitragszuschuss von Künstlern zur Sozialversicherung wurde ab 1. Jänner 2013 um rund 10,39% erhöht, sodass dieser ab dem Kalenderjahr 2013 um € 162 auf € 1.722 pro Jahr steigt. Seit 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen. Um ihnen die Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wurde gleichzeitig der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungs-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen. Zuschuss-Voraussetzungen Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Aktuelle Änderungen Der maximale Beitragszuschuss wurde um 10,39% erhöht, sodass dieser ab dem Kalenderjahr 2013 um € 162 auf € 1.722 pro Jahr steigt. Mitte 2012 wurde im KSVF-Gesetz zudem die sogenannte „Pensionsklausel“ gestrichen, wodurch auch Künstler, die einerseits ein beitragspflichtiges Einkommen aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit erzielen und andererseits bereits einen Anspruch auf Alterspension erworben haben oder eine solche beziehen, den Zuschuss weiterhin erhalten können. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2008. Abgabe zur Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds gesenkt Die Mittel zur Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds werden zum Großteil durch Abgaben, die beim Betrieb von Kabelnetzanlagen und dem Verkauf von Satellitenreceivern anfallen, aufgebracht. Diese Abgabe wurde mit Wirkung vom 1.1.2013 gesenkt:
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