Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Kurzarbeit


Kurzarbeit

Die mit dem AMS Wien durchzuführende Abrechnung für März muss bis spätestens 28. April erfolgen.

W­er diesen Termin nicht einhalten kann, dem gewährt das AMS Wien eine dreimonatige Nachfrist. Beachten Sie, dass die Abrechnung nur über das eAMSKonto Ihres Unternehmens abgewickelt werden kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass die dabei vorgesehenen Zustellung durch das AMS mit einem RSA Brief zu erfolgen hat, und daher dementsprechend länger dauern kann.

 

Quelle: WKW

Stand 20.4. 11:00 Uhr