Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/land-und-forstwirtschaft-bis-jahresende-vorteilhaftigkeit-der-ust-option-prufen/ Export date: Sun Feb 9 21:45:20 2025 / +0000 GMT |
Land- und Forstwirtschaft: Bis Jahresende Vorteilhaftigkeit der USt-Option prüfenNichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind in der Umsatzsteuer grundsätzlich pauschaliert. Im Falle von höheren Investitionen kann es sich für den Betrieb jedoch auszahlen, zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung zu optieren. Ein zeitgerecht eingebrachter Optionsantrag (für 2013 bis spätestens 31.12.2013) ermöglicht die Rückerstattung jener Vorsteuern, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von den Lieferanten in Rechnung gestellt wurden. Allerdings sollte vor Antragstellung stets eine Kontrollrechnung über die Vorteilhaftigkeit dieser Umsatzsteueroption erfolgen, da die erstattungsfähigen Vorsteuern einer allfällig zu bezahlenden Umsatzsteuer (aus den Lieferungen und Leistungen des Betriebes) gegenüberzustellen sind. Im Zusammenhang mit einer möglichen Option zur Regelbesteuerung sollten weiters folgende Punkte beachtet werden:
Achtung: Wurde zur Regelbesteuerung optiert, so hat der land- und forstwirtschaftliche Betrieb zu beachten, dass auf der Rechnung für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über € 10.000 neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Lieferanten auch die eigene UID-Nummer aufscheinen muss. |