Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Thu Mar 28 11:26:09 2024 / +0000 GMT

Lehrlingsförderung News


Um die Lehre für Jugendliche und Wirtschaft attraktiver zu machen, wurde noch vor der Sommerpause ein umfangreiches Jugendbeschäftigungspaket im Parlament verabschiedet. Eine neue Basisförderung tritt an Stelle der bisherigen Lehrlingsprämie.


Für ab dem 28. Juni 2008 begonnene Lehrverhältnisse tritt an Stelle der Lehrlingsausbildungsprämie die neue Basisförderung. Diese richtet sich nach der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung. Der ausbildende Betrieb erhält:

im ersten Lehrjahr:         3 Lehrlingsentschädigungen
im zweiten Lehrjahr:       2 Lehrlingsentschädigungen
im dritten oder vierten Lehrjahr:     1 Lehrlingsentschädigung
(bei dreieinhalb Ausbildungsjahren eine halbe Lehrlingsentschädigung).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat. Die Förderung wird ebenso wie die Lehrlingsausbildungsprämie im Nachhinein gewährt. Allerdings ist nicht mehr das Finanzamt für die Förderung zuständig, sondern die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer.