Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/lieferung-in-das-eu-ausland/ Export date: Sat Apr 20 6:49:57 2024 / +0000 GMT |
Lieferung in das EU-AuslandBei einer Lieferung in das EU-Ausland ist der buchmäßige Nachweis eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann. Eine entgeltliche Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes (die nicht nur vorübergehend ist), beginnend in Österreich in das EU-Ausland durch einen Unternehmer an einen anderen Unternehmer ist eine innergemeinschaftliche Lieferung. Diese ist umsatzsteuerfrei, weshalb in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Der Unternehmer hat das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung buchmäßig nachzuweisen und zusätzliche Aufzeichnungen der Beförderung und der Versendung zu führen. Kann der buchmäßige Nachweis nicht erbracht werden, so schuldet das liefernde Unternehmen die auf die Lieferung entfallende Umsatzsteuer, sofern der Unternehmer die materielle Voraussetzung der Steuerfreiheit nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Der buchmäßige Nachweis ist eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann. Der Unternehmer hat folgende Buchnachweise zu erbringen bzw. folgende Aufzeichnungen zu führen:
Weiters sind je nach Art der Lieferung unterschiedliche Nachweise der Beförderung und der Versendung zu erbringen. Beförderung
Lieferung durch einen Dritten im Auftrag des Lieferanten oder des Abnehmers
Unabhängig vom erbrachten Nachweis ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht steuerfrei, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass die dem Geschäft zugrundeliegende Lieferung im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. |