Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/lohnabrechnung-von-dienstnehmern-im-montage-auslandseinsatz-ab-1-1-2012/ Export date: Thu Mar 28 9:55:01 2024 / +0000 GMT |
Lohnabrechnung von Dienstnehmern im Montage-Auslandseinsatz ab 1.1.2012Ab 1. Jänner 2012 sind nur noch 60% der Einkünfte aus dem Arbeitslohn von ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern steuerbefreit. Bis 31. Dezember 2010 waren die Einkünfte aus Auslandsmontagen von Lohnsteuer und Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, DB, DZ) befreit. Nach Aufhebung dieser Bestimmung erfolgte zunächst eine auf die Jahre 2011 und 2012 befristete Übergangsregelung, die für jene Arbeitnehmer, die von der jetzigen Neuregelung nicht profitieren können, auch noch 2012 weitergilt. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde diese Übergangsregelung nun von einer gänzlichen Neuregelung abgelöst: Ab 1. Jänner 2012 sind nur noch 60% der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn von vorübergehend ins Ausland entsendeten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern steuerbefreit. Dieser befreite Betrag ist mit der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit € 4.200 und für das Jahr 2012 voraussichtlich € 4.230) gedeckelt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung von Einkünften bei Auslandsmontagen:
Progressionsvorbehalt wird gestrichen Bisher waren die steuerbefreiten Teile der Auslandsmontagebezüge bei der Ermittlung jenes Durchschnittssteuersatzes zu berücksichtigen, der auf die im Inland erbrachten Leistungen sowie die steuerpflichtigen Teile der Auslandsmontage anzuwenden ist (so genannter. „Progressionsvorbehalt“). Mit der aktuellen Neuregelung wurde dieser Progressionsvorbehalt gestrichen, sodass die befreiten Bezüge in Österreich nun tatsächlich keinerlei steuerliche Auswirkungen haben. |