Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/lohnsteuer-und-sozialversicherung-bei-vortragstatigkeit/ Export date: Tue Mar 18 11:35:05 2025 / +0000 GMT |
Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Vortragstätigkeit?Die richtige Beurteilung einer Vortragstätigkeit - vor allem bei Aufnahme der Tätigkeit - ist wichtig und verhindert auf Dienstgeber- wie auch auf Dienstnehmerseite Nachzahlungen von Steuer, Sozialversicherung und sonstigen Lohnnebenkosten. Sofern für einen Vortragenden nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien vorliegt, da er in den Schulbetrieb entsprechend eingegliedert ist, kann er zu einem echten Dienstnehmer in der Sozialversicherung werden. Als Vortragender, Lehrender oder Unterrichtender gilt man steuerrechtlich und somit auch sozialversicherungsrechtlich dann als Dienstnehmer, wenn man im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplans tätig wird. Dies ist dann der Fall, wenn
Beitragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung Das Sozialversicherungsrecht sieht jedoch eine beitragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 537,78 pro Monat für nebenberuflich Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen vor, die als echte oder freie Dienstnehmer einzustufen sind. Neben der Pauschale sind zudem Fahrt- und Reisekostenvergütungen beitragsfrei. Treffen die oben genannten Kriterien nicht zu, dann werden Einkünfte aus einer Vortragstätigkeit als selbständige Einkünfte beurteilt, die auch entsprechend in die Steuererklärung aufzunehmen sind. |