Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Fri Apr 19 16:36:54 2024 / +0000 GMT

Materialbuchführung für Betriebe mit doppelter Buchführung


In einer Verordnung des Finanzministeriums wird bestimmt, welche besonderen Zusammenstellungen, Verzeichnisse und Register von buchführenden Land- und Forstwirten für steuerliche Zwecke zu führen sind. In den letzten Jahren wurde das Führen dieser Verzeichnisse von manchen Betrieben allerdings stiefmütterlich behandelt.


Im heurigen Jahr wurde nun in einer Publikation von mehreren Finanzbeamten darauf hingewiesen, dass diese Aufzeichnungen zu führen sind. Es ist daher damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren im Zuge von Betriebsprüfungen wieder verstärktes Augenmerk auf diese Aufzeichnungen gelegt wird. Im Falle des Fehlens des Materialbuches wäre die Buchführung formell mangelhaft und würde eine Schätzungsbefugnis begründen.

Grundstücksverzeichnis und Materialbuch

Für buchführungspflichtige Forstwirte muss nun ein Naturalienregister geführt werden, dass aus einem Grundstücksverzeichnis und einem Materialbuch besteht. In das Grundstücksverzeichnis sind einzelne Parzellen nicht einzutragen. Es genügt, wenn die dem Betrieb dienenden Flächen getrennt nach den wichtigsten Bewirtschaftungsarten (Acker, Wiese, Wald, Gartenland usw.) und ferner geteilt in Eigen- und Pachtland aufgezeichnet werden.
Das Grundstücksverzeichnis der Forstwirtschaft hat die Größe und die Nutzungsart sämtlicher zum Forstbetrieb gehörigen Flächen aufzuweisen. Die Flächen sollen dabei in Holzboden-, Nichtholzboden- und sonstige Flächen aufgeteilt werden. Liegt ein Forsteinrichtungswerk (Operat) vor, in dem auch die Zu- und Abgänge an Grundstücksflächen nachgewiesen werden, so muss kein gesondertes Grundstücksverzeichnis geführt werden.

Jährlich zum Bilanzstichtag abzuschließen

Das Materialbuch informiert über den Vorrat zu Beginn des Jahres, Zugänge (Einschlag, Zukauf), Abgänge (Verkauf, Eigenverbrauch) und Vorrat an liegendem Holz am Ende des Jahres. Grundlage ist eine Abmaßliste des Betriebes oder Sägewerkes. Üblicherweise enthält das Materialbuch Angaben über genutzte Holzarten, Sortimente, Mengen (Festmeter, Raummeter, Tonnen), Nutzungsarten (planmäßige Nutzung, Kalamitätsnutzung), Nutzungsort, Art der Nutzung (z.B. Erstdurchforstung, Durchforstung, Pflegenutzung, Kahlhieb), sowie Lager- bzw. Abgabeort (z. B. Waldort, Straßen, Zwischenlager, Holzhof). Das Materialbuch ist jährlich zum Bilanzstichtag abzuschließen.