Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/mietzinsreduktion-oder-entfall-bei-behordlicher-schliessung/ Export date: Thu Apr 25 8:58:43 2024 / +0000 GMT |
Mieten reduzieren in CoronakriseMietzinsreduktion oder -entfall bei behördlicher Schließung Justizministerin Alma Zadic hat klargestellt, dass Mieter, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, ihren Mietzins reduzieren können. Der Vermieter trage das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu. Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0192/mieten-reduzieren-in-coronakrise-ruck-erfreut-ueber-klarstellung-der-justizministerin Stand 21.3. 11:45 Uhr |