Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/nachschau-und-betriebsprufung/ Export date: Thu Mar 28 12:49:01 2024 / +0000 GMT |
Nachschau und BetriebsprüfungDie Betriebsprüfung ist für den Steuerpflichtigen wie der sprichwörtliche Zahnarztbesuch: manchmal schmerzhaft aber unausweichlich. Durch ordnungsgemäße Buchführung der Geschäftsfälle, Abgabe von korrekten Steuererklärungen und Einhaltung von steuerrelevanten Terminen ist man hingegen auf jede Art von Betriebsprüfung bestens vorbereitet. Als braver Buchführer hat man nämlich bei Erfüllung dieser Vorgaben die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen für sich. Die Außenprüfung
Die Nachschau Im Gegensatz zur ausführlich geregelten Außenprüfung finden sich zur Nachschau im Gesetz nur sehr allgemeine Formulierungen. Die Nachschau besteht im Betreten und Besichtigen von Grundstücken, Gebäuden und Betrieben sowie in der Einsichtnahme in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige für die Abgabenerhebung maßgebliche Unterlagen. Für diese Prüfungsart sind weder ein schriftlicher Nachschauauftrag noch eine Rechtsbelehrung bezüglich Selbstanzeige oder eine Schlussbesprechung vorgesehen. Für eine Nachschau gilt auch nicht das bei einer Außenprüfung wirkende Wiederholungsverbot. Die gesetzlichen Abgrenzungen zwischen Außenprüfung und Nachschau sind fließend und bergen daher in der Praxis reichlich Konfliktpotential. Bei Berücksichtigung der eingangs angeführten laufenden Vorbereitungen und einer entsprechenden Unterstützung durch uns als Ihren steuerlichen Vertreter können Sie aber einer Prüfung entspannt entgegenblicken. |