Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Neue Bemessungsbasis bei Spenden-Höchstbetrag


Ab 1.1.2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages auf den Gewinn oder das Einkommen des laufenden Jahres Bezug zu nehmen.


Bisher konnten Spenden in Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes (bzw. im außerbetrieblichen Bereich: des Vorjahreseinkommens) steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1.1.2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages jedoch auf den Gewinn bzw. das Einkommen des laufenden Jahres Bezug zu nehmen. Dadurch soll vermieden werden, dass in Gewinnjahren aufgrund eines Vorjahresverlustes ein Spendenabzug nicht möglich ist.

Spenden-Deckelung

Im Abgabenänderungsgesetz 2012 wird für den betrieblichen Bereich nun auch klargestellt, dass bei der Spenden-Deckelung auf den Gewinn vor Abzug des Gewinnfreibetrages abzustellen ist. Vom Jahresgewinn sind also zunächst die bezahlten Spenden abzuziehen. Von diesem Zwischenergebnis ist dann der Gewinnfreibetrag zu ermitteln und abzuziehen. Da das Finanzamt den belegmäßigen Nachweis des jeweiligen Spendenbetrages einfordern kann, muss der Spendenempfänger auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung ausstellen, welche über die spendenempfangende Körperschaft, den Spender, den Spendenbetrag und das Zahlungsdatum Auskunft gibt. Eine solche Spendenbestätigung muss vom Spendenempfänger nicht unaufgefordert übermittelt werden.