Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/neue-bemessungsbasis-bei-spenden-hochstbetrag/ Export date: Thu Mar 28 14:50:31 2024 / +0000 GMT |
Neue Bemessungsbasis bei Spenden-HöchstbetragAb 1.1.2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages auf den Gewinn oder das Einkommen des laufenden Jahres Bezug zu nehmen. Bisher konnten Spenden in Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes (bzw. im außerbetrieblichen Bereich: des Vorjahreseinkommens) steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1.1.2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages jedoch auf den Gewinn bzw. das Einkommen des laufenden Jahres Bezug zu nehmen. Dadurch soll vermieden werden, dass in Gewinnjahren aufgrund eines Vorjahresverlustes ein Spendenabzug nicht möglich ist. |