Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/nova-vergutung-nun-auch-fur-privatpersonen/ Export date: Wed Jan 15 9:35:01 2025 / +0000 GMT |
NoVA-Vergütung nun auch für PrivatpersonenSeit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 steht die Möglichkeit der NoVA-Rückvergütung neben Unternehmern auch Privatpersonen offen. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Abgabe, die abhängig von den CO2-Emissionen (bei Pkw und Kombis) oder vom Hubraum (bei Motorrädern) als Prozentsatz vom Fahrzeugwert berechnet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die NoVA auch wieder rückvergütet, wenn das Fahrzeug
Bemessungsgrundlage für NoVA-Rückvergütung Bemessungsgrundlage für die NoVA-Rückvergütung ist im Fall der Veräußerung (Lieferung) durch den Zulassungsbesitzer der Veräußerungspreis, höchstens jedoch der Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis entsprechend der inländischen Eurotax-Notierung für den Zeitpunkt der Abmeldung im Inland. Bedingung für eine NoVA-Rückvergütung eines dauerhaft ins Ausland verlagerten Fahrzeuges ist, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt des Antrages in der Genehmigungsdatenbank gesperrt und nicht im Inland zum Verkehr zugelassen ist. Nicht schädlich ist, wenn der Private oder Unternehmer mit dem Antrag auf Rückerstattung der NoVA auch gleichzeitig den Antrag auf Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank einreicht. Wesentlich ist, dass das Fahrzeug durch den Unternehmer oder Privaten in das Ausland verbracht oder geliefert wird. Beispiele
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