Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Ökosoziale Steuerreform 2022


Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen. Reduktion des Einkommensteuersatzes Jahreseinkommen bis € 11.000 bleiben weiterhin steuerfrei. Für Einkommen zwischen € 11.000 und € 18.000 wurde der Steuersatz bereits von 25% auf 20% gesenkt. In der Einkommensstufe zwischen € 18.000 und € 31.000 Euro wird ab 1.7.2022 der Steuersatz von 35% auf 30% gesenkt, wobei ab 1.1.2022 ein Mischsatz von 32,5% zur Anwendung kommt. In weiterer Folge wird ab 1.7.2023 die 3. Tarifstufe (Einkommen zwischen € 31.000 und € 60.000) von 42% auf 40% reduziert – hier kommt ab 1.1.2023 ein Mischsatz von 41% zur Anwendung. Familienbonus Plus Der jährliche Familienbonus Plus wird ab 1.7.2022 von € 1.500 auf € 2.000 pro Kalenderjahr und Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhöht, bei Kindern ab 18 Jahren von € 500 auf € 650 /Jahr. Der Kindermehrbetrag beträgt derzeit € 250 pro Kind und steigt bis 2024 stufenweise auf € 450. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“) und der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag werden angehoben. Für Arbeitnehmer wird der SV-Bonus auf € 650 erhöht. Gleichzeitig wird die Einschleifregelung auf Einkommen von € 16.000 bis € 24.500 ausgeweitet. Für Pensionisten werden der Pensionistenabsetzbetrag auf € 825 und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag auf € 1.214 angehoben. Gleichzeitig werden die Beträge der Pensionseinkünfte, für die die Einschleifregelungen anzuwenden sind, erhöht. Die Erhöhung der SV-Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages erfolgen bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2021. Krankenversicherung Selbständige und Bauern mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten - abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage - eine Beitragsgutschrift im Bereich der Krankenversicherung. Entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung beträgt diese zwischen € 90 Euro und € 315. Körperschaftsteuersatz Der Körperschaftsteuersatz wird gesenkt, und zwar ab 2023 auf 24% und ab 2024 auf 23%. Beteiligung von Mitarbeitern Die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens ist bis zu € 3.000/Jahr für bestimmte Mitarbeitergruppen begünstigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter Die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von derzeit € 800 auf künftig € 1.000 angehoben. Die neue Rechtslage gilt ab 1.1.2023. Gewinnfreibetrag Der Grundfreibetrag (Teil des Gewinnfreibetrags) wird von 13 % auf 15 % erhöht.