Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/parkstrafen-sind-nicht-mehr-abzugsfahig/ Export date: Tue Jan 14 23:04:21 2025 / +0000 GMT |
Parkstrafen sind nicht mehr abzugsfähig!Bis zum Sommer 2011 war es unter bestimmten Umständen möglich, etwa eine Strafe wegen Parkens in zweiter Spur als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Mittlerweile wurde jedoch gesetzlich verankert, dass Strafen aller Art, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind, steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Strafen, die durch das eigene Verhalten des Betriebsinhabers ausgelöst werden, sind als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich irrelevant. Darüber hinaus würde ja auch der Strafcharakter umgangen, könnten diese als Betriebsausgabe die Steuerbemessung mindern.
Achtung Die mit dem Strafverfahren zusammenhängenden Prozesskosten teilen das steuerliche Schicksal der Strafe und sind im Falle eines Schuldspruchs nicht abzugsfähig. Die Verfahrenskosten sind jedoch dann abzugsfähig, wenn keine Strafe verhängt wird, sondern das Verfahren mit einem Freispruch endet oder wegen eines Strafaufhebungsgrundes (Verjährung oder Tod) eingestellt wird. |