Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/regelung-fur-gastgewerbe/ Export date: Tue Feb 18 9:16:00 2025 / +0000 GMT |
Regelung für GastgewerbeFür Gastgewerbebetriebe gilt seit 17. März 2020: Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt. Dies gilt nicht:
Wie lange gilt diese Maßnahme? Die Einschränkungen gelten vorübergehend von 16. bis 22.3.2020, laut Verordnung vom 15.3. 2020. Mein Gastronomiebetrieb wurde aufgrund einer behördlichen Verfügung geschlossen. Darf ich Kunden dennoch mit Speisen beliefern? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die WKÖ davon aus, dass die Zubereitung von Speisen auch während jener Zeiten zulässig bleibt, für die der Kundenverkehr im Geschäftslokal behördlich untersagt wurde. Hinsichtlich der Auslieferung von Lebensmitteln an private Haushalte werden gegenwärtig keine Einschränkungen erwartet. Auch unter Berücksichtigung des bestehenden Gewerberechts ist deshalb davon auszugehen, dass Gastronomiebetriebe alle Speisen auf Bestellung ausliefern können. Bitte beachten Sie: In einzelnen Bundesländern, Regionen oder Gemeinden kann – insbesondere aufgrund von Quarantänemaßnahmen – Abweichendes gelten. Informationen dazu finden Sie hier: Betriebsschließungsverordnungen Quelle: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_einschraenkungen |