Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Registrierkasse: Anmeldung bei FinanzOnline bis 1.4.2017 nicht vergessen!


Ab 1.4.2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Diese Einrichtung kann eine sogenannte Signatur- oder Siegelerstellungseinheit sein. Sie „signiert“ jeden Beleg elektronisch.

Auf den Belegen ist dann ein QR-Code (oder Link) anzudrucken. Durch diese Signaturen auf den einzelnen Belegen sind alle Barumsätze in chronologischer Reihenfolge miteinander verknüpft. Manipulationen würden diese Verknüpfung stören bzw. unterbrechen.
Zudem sind bis 1.4.2017 die bis dahin erworbenen Sicherheitseinrichtungen und Registrierkassen beim Finanzamt zu registrieren. Für die Inbetriebnahme und Registrierung der Sicherheitseinrichtung gibt es seitens des Finanzministeriums einen „Fünf-Schritte-Plan“.

1. Erwerb
Eine Signaturkarte für Ihre Registrierkasse muss bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter oder dessen Registrierungsstelle erworben werden. Dies können auch Kassenhändler und -hersteller sein.

2. Initialisierung
Für Ihre bestehende Registrierkasse wird meist ein Software-Update erforderlich sein, welches auch eine Verbindung der Registrierkasse mit der Signaturkarte ermöglicht. Diese Verbindung ist jedenfalls durchzuführen. Alle bis zur Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse aufgezeichneten Geschäftsfälle sollten vor der Initialisierung gesondert abgespeichert werden.

3. Startbelegerstellung
Um den Manipulationsschutz zu gewährleisten, ist nach der Initialisierung ein Startbeleg mit dem Betrag Null zu erstellen. Dann können sie mit Ihrer Registrierkasse in Betrieb gehen. Die Registrierung und Startbelegprüfung (Schritt 4 und 5) sind binnen einer Woche nach der Startbelegerstellung durchzuführen.

4. Registrierung
Bis spätestens 31.3.2017 sind Sicherheitseinheit und Registrierkasse(n) beim Finanzamt zu registrieren (bei Inbetriebnahme ab 1.4.2017 binnen einer Woche nach Inbetriebnahme). Je nach technischer Ausstattung des Systems ohne oder mit Internetzugang sind die notwendigen Daten entweder in FinanzOnline einzugeben oder können vom System direkt übermittelt werden.

5. Startbelegprüfung
Im Anschluss muss kontrolliert werden, ob die Registrierung der Sicherheitseinheit und der Registrierkasse erfolgreich war. Dafür empfiehlt sich die App des Ministeriums „BMF Belegcheck“, die den QR-Code der Belege lesen kann. In die App ist einmalig der Authentifizierungscode aus der FinanzOnline-Registrierung einzugeben (ohne diesen Code sind die Daten des QR-Codes etwa für andere Unternehmer nicht lesbar).

Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei der Durchführung der Registrierung und Startbelegprüfung!