Steuerberatungskanzlei WITTMANN
https://www.stb-wittmann.at/spenden-nutzen-sie-heuer-noch-die-hohere-absetzbarkeit/
Export date: Thu Apr 25 22:54:29 2024 / +0000 GMT

Spenden – nutzen Sie heuer noch die höhere Absetzbarkeit!









Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit besser auf 2012 warten.



Bis Ende 2011 können folgende Spendenausgaben steuermindernd geltend gemacht werden:





  1. Als Betriebsausgabe: je 10% des Vorjahresgewinnes für den Wissenschaftsbereich (Forschung, Uni, Kunst, Museen) einerseits und für den karitativen Bereich andererseits.




  2. Als Sonderausgabe: 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den Wissenschaftsbereich (abzüglich allfälliger Spenden im betrieblichen Bereich) und 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den karitativen Bereich (ohne Abzug!).





Beispiel










































Überschuss aus Vermietung

€ 20.000


Steuerpflichtige Einkünfte gesamt

€ 120.000


Mögliche Spenden:
10% des Gewinns als Betriebsausgabe für Forschung, Kunst

€ 10.000


10% der restlichen Einkünfte als Sonderausgabe für Forschung, Kunst

€ 2.000


10% des Gewinns als Betriebsausgabe für karitative Zwecke

€ 10.000


10% der Gesamteinkünfte als Sonderausgabe für karitative Zwecke

€ 12.000


Maximal steuerlich absetzbare Spenden

€ 34.000




2012 erweiterter Kreis der Begünstigten, aber eingeschränkte Absetzbarkeit


Ab nächstem Jahr wirken sich auch Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger aus dem Bereich Umwelt- und Tierschutz (sofern diese in der entsprechenden Liste des Finanzministeriums eingetragen sind) sowie an Freiwillige Feuerwehren steuerlich aus. Allerdings können nur noch einheitlich 10% des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben und 10% der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben (unter Anrechnung jener Spenden, die Betriebsausgaben sind) angesetzt werden. Unter Bezugnahme auf das obige Beispiel bedeutet dies, dass ab 2012 nur mehr Spenden von € 12.000 steuermindernd wirken.