Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Fri Apr 19 12:14:09 2024 / +0000 GMT

Steuerliche Behandlung von Leasing bei Ärzten


Haben Sie schon einmal über die Leasingfinanzierung Ihres medizinischen Equipments nachgedacht? Vor Vertragsunterzeichnung sollten dann alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.


Um die Leasingraten in vollem Umfang absetzen zu können, muss der Leasingvertrag bei Finanzierungsleasing so gestaltet sein, dass der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird. Ist dies nicht der Fall, wird das Gerät – wie bei Kreditfinanzierung – bei Ihnen als wirtschaftlicher Eigentümer aktiviert. Ihr Gewinn reduziert sich in diesem Fall um die Abschreibung und die in der Leasingrate enthaltene Zinskomponente. Da die Nutzungsdauer des Geräts normalerweise länger als die Leasingdauer ist, führt dies zu einer verzögerten steuerlichen Berücksichtigung des Leasingaufwandes.
Die steuerliche Zurechnung des Leasinggegenstandes hat auch Auswirkungen auf die notwendigen Investitionen für den Gewinnfreibetrag.


Ein Gespräch mit uns vor Vertragsabschluss lohnt sich daher auf alle Fälle, um die wirtschaftlich als auch steuerlich optimale Finanzierungsentscheidung treffen zu können.